WEG-Verwaltung
WEG-Verwaltung
Ihre Eigentümergemeinschaft in besten Händen
Unter Wohnungseigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung) versteht man die Verwaltung eines Mehrparteienhauses oder einer Eigentumswohnanlage, in denen die einzelnen Wohnungen durch eine Teilungserklärung in rechtlich unabhängige Eigentumsanteile aufgeteilt sind.
Wir übernehmen die komplette kaufmännische, technische und rechtliche Betreuung Ihrer Gemeinschaft — persönlich, transparent und mit kurzen Wegen im Raum Winnenden.
Unsere Leistungen im Überblick
- Vorbereitung, Einladung und Durchführung der Eigentümerversammlung
- Umsetzung der gefassten Beschlüsse
- Erstellung von Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
- Verwaltung der Instandhaltungsrücklage
- Beauftragung und Koordination von Handwerkern und Dienstleistern
- Regelmäßige Objektbegehungen
- Korrespondenz mit Eigentümern, Behörden und Versorgern
Rechtlicher Rahmen
Was das Wohnungseigentumsgesetz vorschreibt
Für die Verwaltung von Mehrparteienhäusern und Eigentumswohnanlagen gilt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Dieses Gesetz regelt die Aufgaben des Verwalters sowie die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber dem gemeinschaftlichen Eigentum.
Nach dem deutschen Wohnungseigentumsgesetz (WEG) kann die Bestellung eines Verwalters „nicht ausgeschlossen werden“, d. h. es muss ein Verwalter bestellt werden, auch wenn nur ein Eigentümer dies verlangt. Ist kein Verwalter bestellt, so „steht die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums den Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zu“ (§ 21 Abs. 1 WEG), ebenso die Vertretung der Gemeinschaft (§ 27 Abs. 3 Satz 2 WEG).
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