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Gut informiert

Antworten und Erklärungen rund um Wohnungseigentum, Miete und Abrechnung.

Wissenswertes

Gut informiert rund um Ihre Immobilie

Rund um Wohnungseigentum, Miete und Abrechnung tauchen immer wieder dieselben Fragen auf. Hier haben wir die wichtigsten Themen verständlich zusammengefasst — von den Kosten über den Verwalterwechsel bis zu Ihren Rechten als Eigentümer oder Mieter.

Sie finden Ihre Frage nicht? Rufen Sie uns an oder nutzen Sie den Online-Service — wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter.

Kurz erklärt

Die wichtigsten Begriffe

WEG-Verwaltung

Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Eigentümergemeinschaft nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Mietverwaltung

Betreuung eines Miethauses im Auftrag eines einzelnen Eigentümers — inklusive der Mietverhältnisse.

Instandhaltungsrücklage

Gemeinsam angespartes Vermögen der Eigentümergemeinschaft für künftige Reparaturen und Sanierungen.

Wirtschaftsplan

Vorausschauende Kostenplanung für ein Wirtschaftsjahr — Grundlage für die monatlichen Vorschüsse (Hausgeld).

Jahresabrechnung

Gegenüberstellung der geplanten und tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben nach Abschluss des Wirtschaftsjahres.

Eigentümerversammlung

Das zentrale Beschlussorgan der Gemeinschaft — hier werden alle wesentlichen Entscheidungen getroffen.

Häufige Fragen

Antworten auf einen Blick

Die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden. Ihre ist nicht dabei? Sprechen Sie uns gerne an.

Was kostet eine Hausverwaltung?

Die Verwaltervergütung richtet sich nach Objektgröße, Anzahl der Einheiten und dem gewünschten Leistungsumfang. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles, unverbindliches Angebot.

Wie wechsle ich zu Ihnen als neue Verwaltung?

Der Wechsel ist unkompliziert: Nach dem Bestellbeschluss der Eigentümerversammlung übernehmen wir die Unterlagen von der bisherigen Verwaltung und sorgen für einen reibungslosen Übergang.

Wann erhalte ich meine Jahresabrechnung?

Die Jahresabrechnung erstellen wir nach Abschluss des Wirtschaftsjahres und legen sie der Eigentümerversammlung zur Beschlussfassung vor.

Worin unterscheiden sich WEG- und Mietverwaltung?

Bei der WEG-Verwaltung verwalten wir das gemeinschaftliche Eigentum einer Eigentümergemeinschaft. Bei der Mietverwaltung betreuen wir ein Objekt im Auftrag eines einzelnen Eigentümers inklusive der Mietverhältnisse.

Wie erreiche ich meine Ansprechpartner?

Am besten telefonisch während unserer Bürozeiten (Mo–Fr 8–12 Uhr), per E-Mail oder über das Kundenportal etg24. Für dringende Schäden am Gemeinschaftseigentum koordinieren wir die notwendigen Maßnahmen mit unseren Partnerfirmen.

Wie melde ich einen Schaden am Gebäude?

Am schnellsten über unser Online-Formular „Schadensmeldung“ — mit Foto-Upload. So liegen uns alle wichtigen Angaben sofort vor und wir können die passende Fachfirma beauftragen.

Was ist der Unterschied zwischen Hausgeld und Miete?

Das Hausgeld zahlen Wohnungseigentümer an die Gemeinschaft zur Deckung der Bewirtschaftungskosten. Die Miete zahlt ein Mieter an den Eigentümer für die Nutzung der Wohnung.

Wer haftet für Schäden am Gemeinschaftseigentum?

Für das gemeinschaftliche Eigentum kommt in der Regel die Eigentümergemeinschaft bzw. deren Gebäudeversicherung auf. Wir koordinieren die Schadensabwicklung mit Versicherung und Handwerkern.

Wie oft findet eine Eigentümerversammlung statt?

Mindestens einmal jährlich. Bei dringenden Anlässen kann zusätzlich eine außerordentliche Versammlung einberufen werden.

Kann ich meine Unterlagen online einsehen?

Ja. Über das Kundenportal etg24 haben Sie jederzeit Zugriff auf Abrechnungen, Beschlüsse und weitere Dokumente rund um Ihr Objekt.

Übernehmen Sie auch kleine Wohnanlagen?

Ja. Wir betreuen Gemeinschaften unterschiedlichster Größe — von der kleinen Wohnanlage bis zum größeren Objekt, jeweils mit demselben persönlichen Anspruch.

Wie lange dauert die Erstellung einer Abrechnung?

Das hängt vom Objekt und der Vollständigkeit der Belege ab. Wir erstellen die Abrechnung zeitnah nach Abschluss des Wirtschaftsjahres und halten Sie über den Stand auf dem Laufenden.

Ihre Frage ist offen geblieben?

Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot — sprechen Sie uns einfach an.

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